Die Kosten für die Behandlung zum Beispiel mit einer Zahnspange sind von der Art der Kieferfehlstellung oder Zahnkorrektur und von den gewählten Behandlungsmethoden abhängig.
Nachdem wir die Therapie mit Ihnen besprochen haben, erhalten Sie eine detaillierte schriftliche Kostenübersicht.
Die Behandlungen durch den Kieferorthopäden werden schrittweise nach dem Tarif der Schweizerischen Gesellschaft für Zahnmedizin (SSO) abgerechnet.
Je nachdem, welche Versicherung die Eltern gewählt haben, werden die Kosten teilweise durch die Krankenkasse vergütet.
In schweren Fällen übernimmt die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) die Kosten. Wir klären bei der Auswertung der Planungsunterlagen (Röntgenbilder, Fotos, Modelle) ab, ob die IV die Behandlungskosten bezahlt.